Der Reparaturbonus heißt 2026 Geräte-Retter-Prämie: 50 Prozent, höchstens 130 Euro, nur Elektrogeräte. So beantragen Sie den Bon, und warum Ende 2026 Schluss ist.

Illustration: KI-generiert
Wer in den vergangenen Jahren eine kaputte Waschmaschine oder einen streikenden Staubsauger reparieren ließ, kannte den Reparaturbonus: einen staatlichen Zuschuss, der die Hälfte der Rechnung übernahm. Am 26. Mai 2025 wurde der alte Reparaturbonus gestoppt, weil das Geld aufgebraucht war. Seit 12. Jänner 2026 gibt es einen Nachfolger unter neuem Namen und mit gestutzten Konditionen. Und auch der hat ein Ablaufdatum: Mit Ende 2026 ist Schluss, für 2027 sind keine Mittel budgetiert. Wer jetzt reparieren lässt, sollte die Regeln kennen und den Bon nicht auf die lange Bank schieben.
Aus Reparaturbonus wird Geräte-Retter-Prämie
Der vertraute Name „Reparaturbonus“ ist offiziell Geschichte. Das Nachfolgemodell heißt Geräte-Retter-Prämie, wird vom Umweltministerium (BMLUK) getragen und von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt. Seit 12. Jänner 2026 können Privatpersonen den Bon auf der einzigen offiziellen Plattform geräte-retter-prämie.at erstellen (BMLUK, Presseaussendung vom 11. Jänner 2026). Der Grundgedanke ist gleich geblieben: Reparieren soll sich gegenüber dem Neukauf lohnen, Elektroschrott soll vermieden werden. Für die Prämie waren laut APA-Bericht vom Dezember 2025 rund 30 Millionen Euro pro Jahr budgetiert, ursprünglich für 2026 bis 2028 (vienna.at, 10. Dezember 2025).
Mit dem Namenswechsel wurde die Förderung verschlankt, bei der Höhe ebenso wie beim Kreis der Geräte. Wer die Eckdaten aus den Vorjahren im Kopf hat, sollte sie überschreiben.
| Reparaturbonus (bis Mai 2025) | Geräte-Retter-Prämie (seit 12. Jänner 2026) | |
|---|---|---|
| Zuschuss | 50 Prozent der Reparaturkosten | 50 Prozent der Reparaturkosten |
| Höchstbetrag pro Gerät | 200 Euro | 130 Euro |
| Handys, Fahrräder, E-Bikes | gefördert | nicht mehr gefördert |
| Ende | gestoppt am 26. Mai 2025, Mittel aufgebraucht | läuft mit Ende 2026 aus |
Quellen: Bundeskanzleramt, Reparaturbonus seit 26. Mai 2025 außer Kraft; oesterreich.gv.at, Geräte-Retter-Prämie (Stand 12. Jänner 2026); vienna.at, 10. Dezember 2025; WKO Steiermark, aktualisiert am 8. September 2026.
Wie hoch ist die Förderung
Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten, höchstens 130 Euro pro Bon für Reparatur, Service oder Wartung. Statt der früheren maximal 200 Euro übernimmt der Staat die Hälfte der Rechnung also nur noch bis zu diesem Betrag; alles darüber zahlen Sie selbst.
Die offiziellen Beispiele auf oesterreich.gv.at: Bei 160 Euro förderfähigen Kosten gibt es 80 Euro, bei 300 Euro wird der Höchstbetrag von 130 Euro ausbezahlt. Ein Kostenvoranschlag wird mit bis zu 30 Euro unterstützt. Folgt auf den Kostenvoranschlag die Reparatur desselben Geräts, gilt zusammen weiterhin die Obergrenze von 130 Euro, also 30 Euro für den Kostenvoranschlag und bis zu 100 Euro für die Reparatur. Beides muss dann derselbe Betrieb erledigen.
Im Durchschnitt lag der Zuschuss bisher bei 95 Euro pro Bon, wie die WKO Steiermark aus den bundesweiten Zahlen errechnet hat.
Der Grundgedanke ist gleich geblieben, die Großzügigkeit nicht: 130 statt 200 Euro Deckel und ein engerer Gerätekreis machen aus dem Breitband-Bonus eine Förderung für Elektrogeräte.
Welche Geräte gefördert werden und welche nicht mehr
Die Geräte-Retter-Prämie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie im Haushalt üblich sind, also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul. Die Schwerpunkte laut oesterreich.gv.at: Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Gesundheitsgeräte, Computer und Unterhaltungselektronik. Als Beispiele nennt die Seite Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Deckenleuchte, Fernseher, Stereoanlage, Laptop, Blutdruckmessgerät und Bohrmaschine. Verbindlich ist die Geräteliste auf der offiziellen Plattform.
Wichtiger ist, was herausgefallen ist: Die Reparatur von Fahrrädern einschließlich E-Bikes, von Handys sowie von Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten wird nicht mehr gefördert (vienna.at, 10. Dezember 2025). Gerade für Displayreparaturen am Smartphone ist das ein spürbarer Einschnitt, und ein Argument mehr, beim Kauf auf Reparierbarkeit und das EU-Recht auf Reparatur zu achten. Ebenfalls ausgeschlossen sind geliehene oder gemietete Geräte, Reparaturen, die eine Versicherung zahlen muss, und Reparaturen im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung.
Welche Geräte tatsächlich am häufigsten gerettet wurden, zeigt die Zwischenbilanz des Ministeriums vom Mai:
- Kaffeemaschinen16.850
- Waschmaschinen15.828
- Geschirrspüler15.048
- Laptops7.535
- Backöfen4.537
Quelle: BMLUK, Presseaussendung vom 24. Mai 2026. Bis dahin waren bundesweit rund 97.600 Bons eingelöst.
Reparaturbonus beantragen: So lösen Sie den Bon ein
Der Ablauf läuft fast vollständig online über die offizielle Plattform. Antragsberechtigt sind geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, das Gerät muss ihnen selbst gehören.
- Bon erstellen: Auf geräte-retter-prämie.at geben Sie Ihre Daten und Ihre Bankverbindung ein. Der Bon kommt per E-Mail.
- Bon vorlegen: Den Bon nehmen Sie digital oder ausgedruckt zu einem registrierten Partnerbetrieb mit. Der Betrieb prüft ihn über QR-Code oder Bonnummer.
- Rechnung bezahlen, Prämie aufs Konto: Sie bezahlen die Rechnung zunächst in voller Höhe. Der Partnerbetrieb reicht die Unterlagen ein, nach der Prüfung überweist die KPC die Prämie auf das angegebene Konto. Den Förderbetrag strecken Sie also vor.
Wichtig ist die Frist: Der Bon muss innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung eingelöst werden, das Ablaufdatum steht auf dem Bon. Ein verfallener Bon lässt sich jederzeit neu anfordern. Die Zahl der Bons ist nicht begrenzt, pro Gerät gibt es aber jeweils einen; den nächsten können Sie nach dem Einlösen erstellen (alles laut oesterreich.gv.at). Erstellen Sie den Bon also erst, wenn die Reparatur konkret ansteht.
Welche Betriebe mitmachen
Eingelöst werden kann der Bon nur bei registrierten Partnerbetrieben. Betriebe konnten sich seit 10. Dezember 2025 anmelden; im Mai 2026 waren es laut Ministerium 2.374, im September laut WKO Steiermark rund 2.400. Alle Partner sind auf der offiziellen Plattform veröffentlicht und über die Postleitzahl zu finden. Ein kurzer Blick vor der Terminvereinbarung lohnt sich: Ohne Partnerstatus gibt es keinen Zuschuss.
In Wien listet zusätzlich das Reparaturnetzwerk Wien geprüfte Reparaturbetriebe. Wer kleinere Defekte selbst angehen will, findet in Repair-Cafés in ganz Österreich Hilfe von Freiwilligen, und das Prinzip „länger nutzen statt neu kaufen“ trägt auch abseits der Elektrogeräte, etwa bei Secondhand-Mode.
Wie lange gibt es die Prämie noch?
Die Geräte-Retter-Prämie hat ein Ablaufdatum. Im Mai hieß es vom Ministerium noch, ob sie fortgesetzt werde, sei „derzeit Teil der laufenden Budgetverhandlungen“. Mitte Juni kam die Entscheidung: Mit dem Doppelbudget 2027/28 ist die Förderung ab 2027 Geschichte, Umweltminister Norbert Totschnig begründete die Streichung mit der notwendigen Budgetkonsolidierung (Salzburg24, 15. Juni 2026). Mit dem Wegfall der Neuauflage werden laut Tiroler Tageszeitung 38 Millionen Euro bei der Kreislaufwirtschaft gekürzt (TT, 19. Juni 2026).
Für 2026 gilt die Prämie weiter. Laut einer am 8. September aktualisierten Meldung der WKO Steiermark wurden bundesweit 122.300 Bons eingelöst und 11,6 Millionen Euro ausbezahlt. Zu diesem Zeitpunkt war damit weniger als die Hälfte der rund 30 Millionen Euro ausbezahlt, die für das Jahr budgetiert sind. Ob der Topf bis Jahresende reicht, hat das Ministerium nicht veröffentlicht; beim Vorgänger waren die Mittel im Mai 2025 vorzeitig aufgebraucht.
Was bedeutet das praktisch? Wer ein förderfähiges Gerät reparieren lassen will, sollte es noch 2026 tun und den Bon zeitnah einlösen. Umgekehrt ist das Ende der Prämie kein Grund, auf eine Reparatur zu verzichten: Bei langlebigen Großgeräten lohnt sich Reparieren oft auch ohne Zuschuss, weil ein Neugerät teurer ist und mehr Ressourcen verbraucht. Wie stark Anschaffung und Betrieb ins Geld gehen können, zeigt unser Kosten-Check zu Kühlgeräten.
Fazit
Den Reparaturbonus in seiner alten Form gibt es 2026 nicht mehr. Was bleibt, ist die Geräte-Retter-Prämie: 50 Prozent Zuschuss, gedeckelt bei 130 Euro pro Bon, beschränkt auf Elektro- und Elektronikgeräte des Haushalts, ohne Handys, Fahrräder und E-Bikes. Der Weg zum Geld: Bon online erstellen, binnen drei Wochen beim Partnerbetrieb einlösen, die Rechnung voll bezahlen, die Prämie kommt nach der Prüfung durch die KPC aufs Konto. Mit Ende 2026 läuft die Förderung aus, eine Fortführung ist nicht budgetiert. Reparieren bleibt sinnvoll, mit Prämie ist es nur günstiger.


