Wer 2026 seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann in Österreich gleich aus mehreren Fördertöpfen schöpfen. Das Problem: Die Programme heißen anders als noch vor zwei Jahren, die Beträge wurden teils nach unten korrigiert, und das wichtigste Bundesbudget leert sich rasant. Wer jetzt plant, sollte die Reihenfolge der Anträge kennen — sonst geht im schlechtesten Fall trotz grundsätzlichem Anspruch leer aus.

Dieser Überblick ordnet die drei Ebenen, die für private Hausbesitzer 2026 relevant sind: die Bundesförderung im Rahmen der Sanierungsoffensive, das einkommensabhängige Programm „Sauber Heizen für Alle" und die Förderungen der Bundesländer. Die konkreten Fragen rund um Einbau, Vorlauftemperatur und Sanierungsbedarf behandeln wir gesondert im Artikel zur Wärmepumpe im Altbau — hier geht es ausschließlich um das Geld.

„Raus aus Öl und Gas" gibt es so nicht mehr

Viele Hausbesitzer suchen noch nach „Raus aus Öl und Gas". Diese aus dem EU-Aufbauplan finanzierte Bundesförderung ist 2025 ausgelaufen, weil die zugehörigen Mittel erschöpft waren. An ihre Stelle ist mit Ende 2025 die neue Sanierungsoffensive 2026 getreten — strukturell ähnlich, aber mit eigenen Regeln und einem eigenen Budgetrahmen.

Laut dem zuständigen Klimaministerium (BMLUK) sind für die Sanierungsoffensive in den Jahren 2026 bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro vorgesehen, in Summe also 1,8 Milliarden Euro. Abgewickelt wird sie über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), die Registrierung läuft ausschließlich online über sanierungsoffensive.gv.at. Der Begriff „Kesseltausch" bezeichnet dabei den Teil des Programms, der den Austausch der Heizung selbst fördert.

Die Bundesförderung: bis zu 7.500 Euro für die Wärmepumpe

Im Rahmen des Kesseltauschs lassen sich seit der Registrierungsfreigabe Ende November 2025 Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beantragen, gedeckelt bei 7.500 Euro für eine Luft-Wärmepumpe. Wer auf Erdwärme setzt, also eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung oder Flächenkollektor, kann mit bis zu 12.500 Euro rechnen. Zum Vergleich: Der Umstieg auf einen Pelletskessel wird mit bis zu 8.500 Euro gefördert, der Anschluss an Fernwärme mit bis zu 6.500 Euro.

Entscheidend ist, dass diese Bundesförderung keine Einkommensprüfung vorsieht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen — Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter — für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Es gibt auch kein Mindestalter der alten fossilen Heizung; tauschen darf also auch, wessen Gastherme erst zehn Jahre alt ist. Den Einbau muss allerdings ein befugter Fachbetrieb übernehmen, Eigenbau ist ausgeschlossen.

Die Bundesförderung kennt keine Einkommensgrenze — wohl aber eine Budgetgrenze. Und die rückt 2026 schneller näher, als vielen lieb ist.

Das Budget wird knapp — und das ändert die Strategie

Hier liegt der heikelste Punkt für alle, die 2026 noch tauschen wollen. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „First Come, First Served". Ist das Budget aufgebraucht, endet die Antragsmöglichkeit sofort — auch wenn der formale Stichtag 31. Dezember 2026 noch nicht erreicht ist.

Und die Mittel schwinden rasch. Berichten aus der Branche zufolge waren von den 360 Millionen Euro Mitte Mai 2026 nur noch rund 51 Millionen verfügbar; nach Angaben des offiziellen Budgetmonitors sank der Restbestand bis Anfang Juni auf rund 29 Millionen Euro — gut vier Fünftel des Jahresbudgets waren damit bereits vergeben oder reserviert. Zusätzlich gilt: Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nur noch für den Kesseltausch möglich — der separate Sanierungsbonus für die thermische Sanierung wurde mit diesem Datum für Neueinreichungen gestoppt. Wer ohnehin nur die Heizung tauscht, ist davon nicht betroffen, sollte sich aber bewusst sein, dass der Topf endlich ist — und 2026 voraussichtlich vor Jahresende erschöpft.

Praktisch heißt das: Erst registrieren, dann handeln. Wer den Fachbetrieb beauftragt, ohne vorher registriert zu sein, riskiert den Förderanspruch. Wir empfehlen, die Förderlandschaft schon in der frühen Planungsphase zu klären — ähnlich wie wir es im Beitrag zum Heizungstausch raus aus Öl und Gas ausführlicher beschreiben.

„Sauber Heizen für Alle": bis zu 100 Prozent für einkommensschwache Haushalte

Eine eigene Schiene gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen. Das Programm „Sauber Heizen für Alle 2026" fördert den Umstieg von fossilen oder veralteten Stromheizungen auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder einen Biomassekessel — und zwar mit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Statt eines fixen Zuschusses arbeitet das Programm mit Kostenobergrenzen: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt diese laut Umweltförderung bei rund 25.586 Euro, für Sole-Wasser-Systeme bei etwa 37.550 Euro.

Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Für einen Einpersonenhaushalt nennt die offizielle Richtlinie ein monatliches Nettoeinkommen von rund 1.870 Euro (zwölfmal jährlich); für jede weitere erwachsene Person und jedes Kind erhöht sich der Wert gestaffelt, sodass etwa eine Familie mit zwei Kindern bei rund 3.900 bis 4.000 Euro liegt. Der Nachweis erfolgt nicht über Gehaltszettel, sondern über den Bezug bestimmter Leistungen — etwa Sozialhilfe, eine ORF-Beitrags- bzw. GIS-Befreiung oder Wohnbeihilfe.

Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise Reihenhauses, deren Hauptwohnsitz am Projektstandort begründet ist. Die Registrierung läuft über sauber-heizen.at, möglich seit 1. Januar 2026 und solange Budget vorhanden ist. Nach der Förderzusage bleiben neun Monate Zeit, das Projekt umzusetzen. Wichtig: „Sauber Heizen für Alle" ist als Vollförderung gedacht und schließt eine zusätzliche Bundesförderung über den Kesseltausch in der Regel aus — entweder das eine oder das andere.

Die Landesförderungen — und worauf es bei der Kombination ankommt

Über die Bundesebene hinaus legen die meisten Bundesländer noch etwas drauf. Die genauen Sätze unterscheiden sich erheblich, und genau hier entscheidet sich, wie hoch die Gesamtförderung am Ende ausfällt.

In Wien etwa wird der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme mit 35 Prozent der anrechenbaren Kosten, maximal 8.000 Euro, unterstützt — kombinierbar mit der Bundesförderung. Oberösterreich gewährt einen Heizkessel­tausch-Bonus, der je nach System rund 2.000 bis 6.000 Euro ausmacht und sich ebenfalls mit dem Bund kombinieren lässt. Niederösterreich geht einen anderen Weg: Statt eines Einmalzuschusses gibt es im Rahmen der Eigenheim­sanierung einen Annuitätenzuschuss, also eine Zinsstützung über mehrere Jahre. Die Steiermark wiederum staffelt nach System und Haushaltsgröße.

Die gute Nachricht: Bundes- und Landesförderung sind grundsätzlich kombinierbar, was die Gesamtsumme spürbar erhöht. Die schlechte: Die Summe aus allen Zuschüssen darf die tatsächlichen Investitionskosten nicht überschreiten, und jedes Land hat eigene Fristen und Reihenfolgen. Manche Landesförderungen verlangen, dass die Bundesförderung bereits beantragt oder zugesagt ist; andere laufen unabhängig. Da sich Richtlinien während des Jahres ändern können, lohnt vor jedem Vertragsabschluss ein Blick auf die aktuelle Landesseite oder ein Termin bei der kostenlosen Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes.

Der Antrag in der richtigen Reihenfolge

Damit kein Anspruch verloren geht, hat sich 2026 eine klare Abfolge bewährt. Erstens: Förderlandschaft prüfen — Bund, Land und gegebenenfalls Gemeinde. Zweitens: das verpflichtende Energieberatungsprotokoll des Bundeslands einholen, das für die Registrierung beim Kesseltausch bereits vorliegen muss. Drittens: registrieren — beim Kesseltausch über sanierungsoffensive.gv.at, bei der einkommensabhängigen Schiene über sauber-heizen.at. Erst danach den Fachbetrieb beauftragen.

Nach der Registrierung muss die eigentliche Förderung beim Kesseltausch binnen neun Monaten eingereicht werden; förderfähig sind dabei Leistungen ab Oktober 2025. Wer sich unsicher ist, ob sich der Umstieg insgesamt rechnet, kann die Förderhöhe gegen die laufenden Strompreise stellen — dazu liefert unser Überblick zu den Strompreisen 2026 den nötigen Kontext.

Unterm Strich gilt 2026: Die Wärmepumpe wird in Österreich nach wie vor solide gefördert, im Bestfall vier- bis fünfstellig. Wer die Antragsreihenfolge einhält und nicht bis zum Jahresende wartet, hat die besten Chancen, dass auch noch Budget da ist, wenn der Antrag eingeht. Verbindlich sind im Zweifel immer die offiziellen Richtlinien von KPC, Umweltförderung und dem jeweiligen Bundesland — die hier genannten Beträge geben den Stand von Juni 2026 wieder und können sich unterjährig ändern.