Wärmepumpe, Fernwärme oder Pellets? Was das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verlangt, was der Bund 2026 zahlte, was ab 2. November 2026 gilt, und die teuersten Fallstricke.

Energie · 7 Min. LesezeitAktualisiert am

Fernwärmewerk Spittelau in Wien an einem Herbstmorgen

Fernwärmewerk Spittelau, Wien, Oktober 2009.
Foto: Joadl, CC BY-SA 3.0, Ausschnitt

Die alte Gastherme tut es noch, der Ölkessel im Keller läuft seit zwanzig Jahren brav – und trotzdem stellt sich für viele Haushalte in Österreich 2026 dieselbe Frage: Wann lohnt sich der Umstieg, und auf was? Die Antwort ist selten einfach, weil sie von der Lage der Wohnung, dem Zustand des Gebäudes, dem verfügbaren Budget und nicht zuletzt vom Tempo der Förderpolitik abhängt. Dieser Überblick ordnet die drei realistischen Optionen – Wärmepumpe, Fernwärme und Pelletsheizung – ein, erklärt den gesetzlichen Rahmen und benennt die Stolpersteine, über die in der Praxis am häufigsten gestolpert wird.

Der gesetzliche Rahmen: Was schon gilt – und was kommt

Ein verbreitetes Missverständnis vorweg: Es gibt 2026 in Österreich kein pauschales Verbot, das funktionierende Gas- oder Ölheizungen von heute auf morgen aus den Kellern verbannt. Das einschlägige Bundesgesetz betrifft nur neue Gebäude. Verschärft hat sich die Lage aber an den Rändern.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), das der Nationalrat am 15. Dezember 2023 beschlossen hat, ist seit 29. Februar 2024 in Kraft. Es verbietet, in neuen Baulichkeiten Anlagen zur Wärmebereitstellung zu errichten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, ebenso den Anschluss an Fernwärme, die nicht qualitätsgesichert ist (Erneuerbare-Wärme-Gesetz, BGBl. I Nr. 8/2024, § 3, RIS). Eine Tauschpflicht für bestehende Heizungen enthält es nicht. Im Bestand drängt die Politik stattdessen mit Zuschüssen aus dem fossilen Heizen heraus. Ob ein Eins-zu-eins-Tausch gegen ein neues fossiles Gerät im Einzelfall noch zulässig ist, hängt von den jeweils geltenden Landes- und Bauvorschriften ab und sollte vorab geklärt werden. Hintergrund ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, auf das sich auch das Regierungsprogramm 2025–2029 beruft (Regierungsprogramm 2025–2029, Bundeskanzleramt).

Wichtig für die Praxis: Bei der genauen Umsetzung greifen Bundesrecht und die jeweiligen Landes- und Bauvorschriften ineinander, und die Details unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wer unsicher ist, ob die eigene Anlage betroffen ist, klärt das am besten vorab mit der zuständigen Gemeinde oder Landesstelle. Auch der weitere Pfad für Gasheizungen im Bestand ist politisch nicht endgültig entschieden; hier empfiehlt sich, die Entwicklung im Auge zu behalten, statt auf ein fixes Enddatum zu spekulieren.

Die drei Optionen im Vergleich

Die Wärmepumpe ist für die meisten Einfamilienhäuser die naheliegende Wahl. Sie arbeitet besonders effizient, wenn das Haus gut gedämmt ist und mit niedrigen Vorlauftemperaturen geheizt wird – idealerweise über eine Fußbodenheizung oder großzügig dimensionierte Heizkörper. Die Bundesförderung 2026 setzte genau hier an: Gefördert wurde nur eine Wärmepumpe, die mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur auskommt, und nur dort, wo kein Anschluss an Nah- oder Fernwärme möglich ist (KPC, Sanierungsoffensive 2026 – Kesseltausch, November 2025). Im sanierten Bestand ist das meist problemlos erreichbar; im unsanierten Altbau braucht es eine ehrliche Vorabprüfung, ob die Anlage auch an kalten Tagen genug Leistung bringt, ohne dass die Stromrechnung explodiert. Wie eine Wärmepumpe im älteren Gebäudebestand funktioniert und worauf zu achten ist, behandeln wir ausführlich im Beitrag zur Wärmepumpe im Altbau.

Die Fernwärme ist dort die komfortabelste Lösung, wo ein Netz in der Straße liegt, also vor allem in Städten. Kein Kessel, kein Tank, kein Schornstein, wenig Wartung: Man bezieht die Wärme einfach aus dem Netz. Der Haken ist die Verfügbarkeit. Ob ein Anschluss möglich ist, entscheidet die Lage, nicht der Wunsch. Und die laufenden Kosten hängen stark vom jeweiligen Versorger und dessen Tarif ab.

Die Pelletsheizung ist der klassische Weg für Haushalte, die bei einem wassergeführten Heizsystem mit höheren Vorlauftemperaturen bleiben wollen – etwa in Altbauten mit klassischen Radiatoren, wo eine Wärmepumpe an ihre Grenzen kommt. Dafür braucht es Platz für Lager und Kessel sowie regelmäßige Wartung und Aschereinigung. Auch die Holzzentralheizung wurde 2026 nur gefördert, wenn kein Anschluss an Nah- oder Fernwärme möglich war (KPC).

Was es kostet – Anschaffung und Betrieb

Bei den Kosten muss man Anschaffung und laufenden Betrieb getrennt betrachten, sonst entsteht ein schiefes Bild.

Pauschale Preisspannen für die Anschaffung helfen wenig, weil der Preis am einzelnen Gebäude hängt: an der nötigen Heizleistung und an Begleitarbeiten wie neuen Heizkörpern, einer Verstärkung des Stromanschlusses oder der Entsorgung des alten Tanks. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach einem Vor-Ort-Termin mit Heizlastberechnung. Ob ein Angebot fair ist, lässt sich danach kostenlos prüfen: Der Kostencheck der Österreichischen Energieagentur vergleicht ein Angebot für ein neues Heizsystem mit aktuellen Durchschnittspreisen am Markt, für die Gesamtkosten und für einzelne Komponenten (Österreichische Energieagentur, AEA-Kostencheck, abgerufen am 18. Oktober 2026).

Wer nur auf den Kaufpreis schaut, vergleicht die falsche Zahl. Über fünfzehn Jahre entscheidet der laufende Betrieb mit, welches System am Ende günstiger war.

Beim laufenden Betrieb hängt die Rechnung an anderen Größen: bei der Wärmepumpe an ihrer Effizienz und am Stromtarif, bei Pellets am Brennstoffpreis, bei der Fernwärme am Tarif des Versorgers, den man vor der Entscheidung konkret erfragen sollte. Eine Wärmepumpe arbeitet umso sparsamer, je niedriger die Vorlauftemperatur ist, die das Haus braucht. Wer sie mit einer Photovoltaikanlage und einem Speicher koppelt, kann einen Teil des Stroms selbst erzeugen; ob sich das im Einzelfall rechnet, beleuchten wir im Artikel dazu, ob sich ein PV-Speicher 2026 lohnt.

Die Förderlandschaft 2026: Was möglich war – und was ab November gilt

Das frühere Bundesprogramm „Raus aus Öl und Gas“ gibt es so nicht mehr: An seine Stelle trat im Herbst 2025 die Sanierungsoffensive, abgewickelt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC); für 2026 bis 2030 waren jährlich 360 Millionen Euro vorgesehen (Klimaministerium BMLUK, 3. Oktober 2025). Im Zentrum steht der sogenannte Kesseltausch.

Im Kesseltausch 2026 gab es für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser Zuschüsse von höchstens 30 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 7.500 Euro für eine Wärmepumpe, 8.500 Euro für eine Holzzentralheizung und 6.500 Euro für einen Anschluss an Nah- oder Fernwärme (KPC, November 2025). Am 13. Juli 2026 meldete das Klimaministerium, dass die Mittel zur Gänze abgeholt sind, und beendete die Registrierung; bereits registrierte Anträge werden weiter bearbeitet (BMLUK, 13. Juli 2026). Am 2. November 2026 soll der Kesseltausch wieder öffnen, finanziert aus Rückflüssen stornierter oder nicht umgesetzter Projekte und schon zu den Sätzen für 2027: Pauschalen von 5.000 Euro für eine Wärmepumpe, 4.000 Euro für einen Fernwärmeanschluss und 6.000 Euro für eine Holzheizung; Bohrbonus und Solarbonus bleiben (BMLUK, 15. Oktober 2026).

Zur Bundesförderung kommen die Landesförderungen, die sich teils kombinieren lassen. In Wien etwa gewährt die Stadt bei Eigenheimen für den Umstieg auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem 35 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 8.000 Euro; für Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme kommen einmalig 4.000 Euro dazu, und die Bundesförderung kann zusätzlich beantragt werden (Stadt Wien, abgerufen am 18. Oktober 2026). Die Modelle der übrigen Länder unterscheiden sich stark; einen vertieften Überblick über die Zuschüsse für Wärmepumpen gibt unser Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung in Österreich 2026.

Ein eigenes Kapitel ist „Sauber Heizen für Alle“: Dieses Programm richtete sich 2026 an Haushalte in den untersten zwei Einkommensdezilen und konnte den Heizungstausch mit bis zu 100 Prozent fördern, begrenzt durch Höchstbeträge je Technologie. Für einen Einpersonenhaushalt lag die Grenze bei 1.867 Euro netto im Monat, zwölfmal im Jahr, für größere Haushalte entsprechend höher (KPC-Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ 2026). Mit der Ausschöpfung der Budgetmittel endete im Juli 2026 auch hier die Registrierung (BMLUK, 13. Juli 2026). Für 2027 soll das Programm weiterentwickelt und in die Sanierungsoffensive integriert werden; Beträge und Fristen stehen noch aus (BMLUK, 15. Oktober 2026).

Fallstricke, die in der Praxis Geld kosten

Der erste und teuerste Fehler ist die Reihenfolge. Viele Förderungen müssen registriert oder beantragt werden, bevor der Auftrag erteilt oder die Anlage bestellt wird. Wer zuerst kauft und dann fördert, riskiert, leer auszugehen.

Der zweite Punkt ist das Tempo. Die Mittel der Sanierungsoffensive sind begrenzt. 2026 war der Topf schon im Juli leer, und für den Neustart am 2. November erwartet das Ministerium bis Jahresende nur rund 20 Millionen Euro an Rückflüssen (BMLUK, 15. Oktober 2026). Wer für 2027 plant, sollte sich rechtzeitig vorbereiten: Die neue Sanierungsoffensive soll am 4. Jänner 2027 starten, die finalen Förderbestimmungen sollen im Dezember beschlossen werden.

Drittens lohnt der nüchterne Blick auf das eigene Gebäude. Eine Wärmepumpe in einem schlecht gedämmten Altbau mit kleinen Heizkörpern kann teuer im Betrieb werden, wenn die Vorlauftemperatur zu hoch bleibt. Oft ist es sinnvoll, Heizungstausch und thermische Sanierung gemeinsam zu denken, statt nur das Gerät auszutauschen.

Und schließlich: Mehrere Angebote einholen, auf die konkrete Heizlastberechnung bestehen und Begleitkosten – Demontage des alten Tanks, Anpassung der Heizflächen, Elektrik – von Anfang an einpreisen. Der Listenpreis der Anlage ist selten die Endsumme.

Fazit

Wer 2026 in Österreich vom Öl oder Gas wegmöchte, hat drei tragfähige Wege: Wärmepumpe im sanierten oder sanierbaren Bestand, Fernwärme dort, wo das Netz reicht, und Pellets als robuste Lösung für Häuser mit hohen Vorlauftemperaturen. Die Förderkulisse war 2026 großzügig, aber endlich: Die Bundesmittel und „Sauber Heizen für Alle“ waren im Juli ausgeschöpft. Ab 2. November 2026 gibt es den Kesseltausch wieder, mit niedrigeren Pauschalen. Wer jetzt plant, prüft die Förderung des eigenen Bundeslands und die Bedingungen der Sanierungsoffensive 2027, sobald sie im Dezember feststehen. Die wichtigste Regel bleibt simpel: erst rechnen und beraten lassen, dann bestellen.

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