EAG-Investitionszuschuss 2026: 150 Euro pro kWp bis 10 kWp, Speicher 150 Euro pro kWh, drei Fördercalls, und warum ab 2027 ein Speicherbonus kommen soll.

Energie · 6 Min. Lesezeit

Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindeamts Fresach in Kärnten

PV-Anlage mit Speicher auf dem Gemeindeamt Fresach, Kärnten, Mai 2023.
Foto: Naturpuur, CC BY 4.0, Ausschnitt

Der Bund fördert Photovoltaikanlagen 2026 mit dem EAG-Investitionszuschuss: einem einmaligen Betrag pro Kilowatt Peak, bei kleinen Anlagen bis 10 kWp 150 Euro, für einen gleichzeitig gekauften Speicher 150 Euro pro Kilowattstunde. Beantragt wird nur in festen Fenstern, den Fördercalls. Der dritte und letzte Call des Jahres läuft bis 22. Oktober 2026, und die Nachfrage übersteigt das Geld bei Weitem. Ab 2027 will das Wirtschaftsministerium die klassische PV-Förderung durch einen Bonus für Speichersysteme ersetzen; beschlossen ist das noch nicht. Stand dieses Beitrags: 17. Oktober 2026.

Wie die Bundesförderung 2026 funktioniert

Rechtsgrundlage ist die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 12/2026. Abgewickelt wird die Förderung von der EAG-Abwicklungsstelle, eingereicht wird über deren Portal. Die wichtigsten Regeln laut WKO-Förderübersicht:

  • Gefördert werden neue PV-Anlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen.
  • Die Anlage darf bei der ersten Einreichung noch nicht in Betrieb sein; mit dem Bau darf aber schon begonnen worden sein.
  • Ein Stromspeicher wird nur gemeinsam mit einem Förderantrag für eine PV-Anlage gefördert, nie allein.
  • Der Zuschuss ist ein fester Betrag pro kWp beziehungsweise pro kWh, kein Prozentsatz der Kosten.

Seit 1. April 2025 gilt für neue Verträge über PV-Anlagen wieder der normale Umsatzsteuersatz von 20 Prozent; der befristete Nullsteuersatz wurde vorzeitig beendet (BMF, Steuersatz für Photovoltaikmodule). Der Investitionszuschuss ist damit 2026 die zentrale Förderung des Bundes.

Die Fördersätze 2026

Kategorie Anlagengröße Fördersatz
A bis 10 kWp 150 Euro pro kWp, fix
B über 10 bis 20 kWp 140 Euro pro kWp, fix
C über 20 bis 100 kWp höchstens 130 Euro pro kWp
D über 100 bis 1.000 kWp höchstens 120 Euro pro kWp
Speicher nur mit neuer oder erweiterter PV-Anlage 150 Euro pro kWh, fix

Quelle: WKO, EAG-Investitionszuschuss 2026, auf Basis der Verordnung BGBl. II Nr. 12/2026.

Ein Rechenbeispiel mit diesen Sätzen: Eine Anlage mit 8 kWp in Kategorie A bekommt 8 mal 150, also 1.200 Euro. Kommt ein Speicher mit 10 kWh dazu, sind es weitere 1.500 Euro, zusammen 2.700 Euro. Wer europäische Komponenten verbaut, erhält seit 23. Juni 2025 zusätzlich einen Made-in-Europe-Zuschlag: je 10 Prozent für Module, Wechselrichter und Speicher, insgesamt bis zu 30 Prozent auf den gewährten Satz.

In den Kategorien A und B entscheidet der Zeitpunkt der Einreichung, wer zum Zug kommt. Bei größeren Anlagen werden die Anträge nach dem angegebenen Förderbedarf gereiht, wer weniger Geld pro kWp verlangt, liegt vorne.

Die drei Fördercalls 2026

Fördercall Zeitraum Budget Kat. A Kat. B Kat. C Kat. D
1. Call 23. April bis 11. Mai 5 Mio. Euro 5 Mio. Euro 15 Mio. Euro 15 Mio. Euro
2. Call 16. bis 30. Juni 2 Mio. Euro 2 Mio. Euro 4 Mio. Euro 4 Mio. Euro
3. Call 8. bis 22. Oktober 2 Mio. Euro 2 Mio. Euro 2 Mio. Euro 2 Mio. Euro

Quelle: WKO, EAG-Investitionszuschuss 2026. Für den dritten Call hat das Wirtschaftsministerium die regulär vorgesehenen 8 Millionen Euro mit nicht abgerufenen Mitteln früherer Calls auf insgesamt 38,5 Millionen Euro aufgestockt (BMWET, 7. Oktober 2026).

Der dritte Call begann am 8. Oktober um 17 Uhr mit der Ticketziehung. Das Ticket ist noch kein Förderantrag: Es legt nur den Einreichzeitpunkt fest, der für die Reihung zählt. Die eigentliche Einreichung folgt danach im Portal, bis 22. Oktober (WKO Kärnten, 28. September 2026).

Warum das Geld in Sekunden weg ist

Wie knapp die Mittel sind, zeigen die Zahlen des Ministeriums. Beim zweiten Call 2026 waren die Mittel nach 33 Sekunden ausgeschöpft; knapp 28.000 Anträgen standen Mittel für nur rund 3.000 Projekte gegenüber (BMWET, 6. Oktober 2026). Beim dritten Call war der Andrang noch größer:

Gezogene Tickets nach dem Start eines Fördercalls EAG-Investitionszuschuss für PV und Speicher, Erstauswertung des Ministeriums
  1. 3. Call, nach 1 Minute19.600
  2. 3. Call, nach 5 Minuten40.800
  3. 3. Call, nach 10 Minuten43.300
  4. 2. Call, nach 10 Minuten24.900

Quelle: BMWET, Presseaussendung vom 9. Oktober 2026. Gerundete Werte; ein Ticket ist noch kein eingereichter Antrag.

Für Haushalte heißt das: Ein Ticket in den ersten Sekunden ist Voraussetzung, aber keine Zusage. Wer kein Ticket mit frühem Zeitpunkt hat, sollte mit der Bundesförderung nicht fix kalkulieren.

Was sich ab 2027 ändern soll

Das Wirtschaftsministerium hat am 6. Oktober 2026 ein neues Modell angekündigt (BMWET):

  • Die klassische PV-Investitionsförderung soll durch einen Speichersystembonus ersetzt werden.
  • Gefördert werden sollen Speicher bei neuen PV-Anlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen.
  • Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagementsystem, das den Speicher netz- und systemdienlich betreibt.
  • Bei einem neuen Speicher an einer neuen PV-Anlage soll ein Wechselrichter aus europäischer Fertigung Pflicht sein; für die Nachrüstung soll es einen eigenen Made-in-Europe-Bonus geben.
  • Statt Fördercalls soll laufend eingereicht werden, nach Fertigstellung mit der Schlussrechnung, nach dem Vorbild des Handwerkerbonus.
  • Übergang: Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden, sollen 2027 im neuen System einreichen können.

Beschlossen ist das nicht. Die nötige Gesetzesänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament; Höhe des Bonus, Bedingungen und technische Kriterien werden laut Ministerium noch verhandelt und in der jährlichen Investitionszuschuss-Verordnung festgelegt.

Was das für Ihre Planung heißt

Wer im dritten Call ein frühes Ticket gezogen hat, sollte die Einreichung bis 22. Oktober vollständig abschließen. Wer leer ausgeht und ohnehin einen Speicher plant, kann die angekündigte Übergangsregel im Blick behalten: Abrechnung oder Inbetriebnahme ab 1. November 2026. Weil das Gesetz dafür noch fehlt, ist das eine Ankündigung, keine Zusage. Für eine Anlage ohne Speicher ist nach den Plänen des Ministeriums ab 2027 keine eigene Bundesförderung mehr vorgesehen.

Zusätzlich fördern einzelne Bundesländer PV-Anlagen nach eigenen Regeln; Kärnten etwa hat angekündigt, Anträge für 2026 errichtete Anlagen im Oktober zu öffnen, eingereicht wird dort nach der Inbetriebnahme (WKO Kärnten). Ob sich ein Speicher überhaupt rechnet, haben wir im Beitrag Batteriespeicher zur PV-Anlage durchgerechnet. Warum Strom aus der eigenen Anlage mittags an der Börse manchmal nichts wert ist, erklärt der Text zu negativen Strompreisen, und wer keinen eigenen Dachplatz hat, kann über eine Energiegemeinschaft mitmachen oder mit einem Balkonkraftwerk anfangen.

Mehr aus Energie
Nächste Geschichte · Energie

Der Stromhunger der KI: Wie Rechenzentren Europas Netze fordern – und was Wien daraus macht

KI-Boom trifft Stromnetz: Was die IEA für 2030 prognostiziert, warum Irland als Warnung gilt und wieso Server in Wien-Floridsdorf bereits ein Spital heizen.

Illustration: KI-generiert

Weiterlesen