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KESt (Kapitalertragsteuer)
Die österreichische Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren und Kryptowährungen — pauschal 27,5 % seit der Reform von 2022.
Was die KESt regelt
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist die österreichische Steuer auf Erträge aus Kapitalvermögen. Sie wird seit der Reform von 2022 einheitlich mit 27,5 % auf Dividenden, realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren und — als wichtige Neuerung — auch auf Kryptowährungen erhoben. Zinsen auf Spar- und Girokonten werden mit dem niedrigeren Satz von 25 % besteuert.
Bei inländischen depotführenden Stellen wie der Erste Bank, Raiffeisen oder Bitpanda wird die KESt direkt an der Quelle einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Für den Anleger ist die Steuer damit grundsätzlich endgültig ("Abgeltungswirkung") — eine Veranlagung in der Einkommensteuererklärung ist nicht zwingend nötig, kann sich aber lohnen.
Was wird besteuert — und was nicht?
Steuerpflichtig sind insbesondere:
- Dividenden aus in- und ausländischen Aktien
- Zinsen aus Anleihen
- Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, ETFs, Fonds)
- Ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurierenden Fonds
- Realisierte Gewinne aus Kryptowährungen (seit 1. März 2022)
- Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops bestimmter Krypto-Assets
Steuerfrei bleiben demgegenüber:
- Kursgewinne aus dem Verkauf von "Altbestand" Krypto, der vor dem 28.02.2021 angeschafft wurde und länger als ein Jahr gehalten wurde
- Tausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen (seit 2022 nicht mehr steuerlich relevant)
Verluste innerhalb derselben Einkunftsart können mit Gewinnen verrechnet werden. Inländische Depotbanken führen die Verlustverrechnung automatisch über alle Depots beim selben Institut durch.
Beispielrechnung
Eine Anlegerin kauft im Januar 2024 Aktien für 5.000 € und verkauft sie im November 2026 für 7.500 €. Der Gewinn beträgt 2.500 €. Davon werden 27,5 % KESt einbehalten = 687,50 €. Die Bank überweist 6.812,50 € auf das Verrechnungskonto und führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab.
Hat sie im selben Jahr aus einer anderen Aktienposition einen Verlust von 800 € realisiert, reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn auf 1.700 € — die KESt sinkt entsprechend auf 467,50 €.
Was angrenzend wichtig ist
Im Umfeld der KESt tauchen regelmäßig die Begriffe KESt-VO, Quellensteuer, Abgeltungswirkung, Verlustausgleich und Anschaffungskosten-Methode auf. Wer Krypto hält, sollte zusätzlich die Begriffe Spekulationsfrist, Staking und Altbestand kennen.
Was Anleger oft fragen
Muss ich die KESt in der Steuererklärung angeben? Bei inländischen Depots nicht — durch den Quellensteuerabzug ist die Steuer abgegolten. Bei ausländischen Depots (z. B. einer ausländischen Online-Bank ohne österreichischen KESt-Service) muss der Anleger die Erträge selbst über die Einkommensteuererklärung deklarieren und 27,5 % nachzahlen.
Gilt die KESt auch für Trade Republic oder Bitpanda? Ja. Beide Anbieter agieren in Österreich mit KESt-Abzugsverpflichtung und führen die Steuer direkt ab. Bei Trade Republic erfolgt der Abzug auf Basis der österreichischen Steueransässigkeit des Kunden.