Start News Yoon aus Südkorea widersetzt sich zweiter Vorladung wegen Kriegsrechtsdekret

Yoon aus Südkorea widersetzt sich zweiter Vorladung wegen Kriegsrechtsdekret

9
0
Yoon aus Südkorea widersetzt sich zweiter Vorladung wegen Kriegsrechtsdekret

Der angegriffene Anführer erscheint zum zweiten Mal in einer Woche nicht zur Befragung wegen der kurzfristigen Ausrufung des Kriegsrechts.

Der angeklagte südkoreanische Präsident Yoon Suk-yeol hat sich zum zweiten Mal in einer Woche einer Vorladung zur Befragung wegen seiner kurzlebigen Ausrufung des Kriegsrechts widersetzt.

Yoon erschien wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Machtmissbrauch nicht zur Befragung, nachdem ihm befohlen worden war, am Mittwoch um 10 Uhr das Korruptionsermittlungsbüro hochrangiger Beamter in Gwacheon südlich von Seoul aufzusuchen. 10:00 Uhr

Yoon hatte zuvor am 15. Dezember nicht auf eine separate Vorladung der Staatsanwaltschaft reagiert.

Yoon, der vor seinem Eintritt in die Politik oberster Staatsanwalt des Landes war, ist seit dem 14. von seinen Pflichten suspendiert. als die Nationalversammlung mit 204 zu 85 Stimmen für seine Amtsenthebung stimmte.

Das koreanische Verfassungsgericht prüft derzeit, ob dem Antrag stattgegeben und Yoon aus dem Amt entfernt werden soll, ein Schritt, der von mindestens sechs von neun Richtern genehmigt werden muss.

Das Gericht hat seine erste öffentliche Anhörung zu dem Fall für den 27. Dezember angesetzt und es könnte bis zu sechs Monate dauern, bis es seine Entscheidung fällt.

Sollte Yoons Entlassung bestätigt werden, würden innerhalb von zwei Monaten Neuwahlen stattfinden.

Yoons kurze Ausrufung des Kriegsrechts am 4. Dezember schockierte Südkorea und stürzte das Land in die schlimmste politische Krise seit Jahrzehnten.

Yoon, der sagte, dass die Aussage darauf abzielte, gegen „staatsfeindliche Kräfte“ vorzugehen, hat sein Vorgehen als legal verteidigt und geschworen, den Ermittlungen gegen ihn „fair entgegenzutreten“.

Quelle link

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein