Mein Flug wurde annulliert. Was soll ich bekommen?
Wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet ist oder annulliert wurde, hat Ihre Fluggesellschaft einige Verpflichtungen Ihnen gegenüber. Die Zivilluftfahrtbehörde sagt, dass die Fluggesellschaften bei einer „großen Verspätung“ sich „um ihre Passagiere kümmern müssen, einschließlich der Bereitstellung von Essen und Getränken sowie der Unterkunft, wenn sie über Nacht bleiben“.
Wenn Ihr Flug storniert wird, muss Ihnen eine Rückerstattung oder eine alternative Reisevereinbarung angeboten werden. Sollte Ihre Fluggesellschaft dies nicht tun, können Sie selbst Vorkehrungen treffen und Ihre Kosten zurückfordern – Sie sollten die Belege aufbewahren und nicht mehr ausgeben als nötig. Ihre Fluggesellschaft hat möglicherweise Regeln darüber, wofür sie bezahlt. Das sagt zum Beispiel British Airways wird nicht abgedeckt die Kosten für die Fahrt zu einem anderen Abflughafen als dem, den Sie gebucht haben.
Es ist unwahrscheinlich, dass Ihre Fluggesellschaft zusätzlich zur Rückerstattung/Erstattung Ihrer Reisekosten eine Entschädigung zahlt, da davon ausgegangen werden kann, dass das schlechte Wetter außerhalb ihrer Kontrolle liegt.
Für die Unterbringung empfiehlt die Association of British Insurers (ABI), dass Sie zuerst mit dem Unterkunftsanbieter sprechen sollten, Ihre Reiseversicherung deckt jedoch möglicherweise nicht erstattungsfähige Kosten ab.
Jeder Versicherungsschutz, den Sie haben, hat eine finanzielle Obergrenze und möglicherweise einen Selbstbehalt, sodass Sie möglicherweise nicht alle Ihre Kosten erstatten können.
Für Flüge, die Teil eines Pauschalangebots sind, gelten die gleichen Entschädigungsregeln und Sie haben zusätzliche Rechte für den Rest Ihrer Reise. Abta, der Branchenverband der Reisebranche, sagt, dass der Reiseveranstalter, wenn Ihre Pauschalreise storniert oder in einer Weise umgestaltet wird, die zu einer „wesentlichen Änderung“ Ihrer Reise führt, wenn möglich eine alternative Reise oder eine volle Rückerstattung anbieten muss. „Im Allgemeinen gilt eine Änderung von mehr als 12 Stunden bei einem 14-tägigen Urlaub als erhebliche Änderung“, sagt Abta.
Ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Kann ich eine Rückerstattung erhalten?
Wenn Sie einen Anschlussflug planen – von Manchester nach Heathrow und dann weiter z.B. USA – und wenn Sie über einen Anbieter gebucht haben, können Sie für beide Flüge eine Rückerstattung erhalten, auch wenn der andere abhebt. Für Passagiere, die die erste Teilstrecke der Reise in Anspruch nehmen und dann von einer Annullierung betroffen sind, muss die Fluggesellschaft ihnen einen Rückflug anbieten, wenn sie nicht in der Lage sind, einen neuen Anschlussflug zu organisieren.
Allerdings gelten andere Regeln, wenn Sie die beiden Flüge getrennt gebucht haben. Wenn der andere ohne Sie wie geplant verläuft, erhalten Sie Ihr Geld nicht zurück. Im Falle einer Stornierung bei Ihrer Ankunft ist Ihre erste Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zurück nach Hause zu fliegen.
Ich habe meinen Flug wegen einer Verspätung auf dem Weg zum Flughafen verpasst. Worauf habe ich Anspruch?
Ihre Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, Ihnen zu helfen, wenn Sie nicht rechtzeitig am Flughafen ankommen.
Ihre Reiseversicherung zahlt möglicherweise aus, wenn Sie von einem ausgefallenen Zug erwischt werden oder wenn Schnee Sie daran hindert, dorthin zu gelangen. Sie müssen im Rahmen Ihrer Police über eine Reiseunterbrechungsversicherung verfügen und dabei bestimmte Grenzen beachten.
Mein Zug wurde gestrichen. Werde ich entschädigt?
Für Ihre Zugreise, ja. Wenn Sie die nächste Leistung nicht in Anspruch nehmen können, haben Sie Anspruch auf eine volle Rückerstattung.
Viele Bahngesellschaften sind dem Verspätungszahlungssystem beigetreten und bieten Ihnen eine Entschädigung, wenn Ihr Zug 15 Minuten oder mehr Verspätung hat.
Sie haben unterschiedliche Entschädigungsniveaus und ziehen manchmal Erstattungsansprüche für alternative Reisen in Betracht. z.B. Südöstliche sagen dass, wenn man in einem Taxi landet, weil ein Zug ausfällt, eine Klage „aus eigener Sache“ eingereicht wird.
Für versäumte Veranstaltungen, Flüge oder Unterkunft besteht kein Anspruch auf Entschädigung.