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Saudi-Arabien: Übertragung oder Veröffentlichung von Aufzeichnungen von Sicherheitsüberwachungskameras verboten

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Saudi-Arabien: Übertragung oder Veröffentlichung von Aufzeichnungen von Sicherheitsüberwachungskameras verboten

– Aktenfoto

Saudi-Arabien hat die Übertragung oder Veröffentlichung von Aufzeichnungen von Sicherheitsüberwachungskameras ohne einen Beschluss des Innenministeriums oder eines Gerichts verboten.

Nach Angaben des saudischen Innenministeriums wird dem Zuwiderhandelnden in diesem Zusammenhang eine Geldstrafe von 20.000 Rial auferlegt.

Es ist auch eine strafbare Handlung, die Ausrüstung oder Aufzeichnungen von Überwachungskamerasystemen zu zerstören oder zu sabotieren.

Laut arabischen Medien dürfen Aufnahmen von Sicherheitsüberwachungskameras nur mit Genehmigung des Innenministeriums, einer gerichtlichen Anordnung oder der Anfrage einer Ermittlungsbehörde übermittelt oder veröffentlicht werden.



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