Lieber Reisebehandlung: Ich schreibe im Namen von mir und meinem Reisebegleiter über unsere jüngsten sehr unbefriedigenden Erfahrungen mit Lufthansas Flugstornierung und Umplanungspolitik. Lufthansa stornierte, stornierte, stornierte und verzögerte unsere Flüge an beiden Enden unseres Urlaubs.
Unser ausgehender Flug von New York nach Delhi wurde verzögert, und wir haben unseren Anschlussflug nach Indien verpasst. Lufthansa hat uns schließlich auf einer anderen Fluggesellschaft umgebucht, bot uns aber nur einen Essensgutschein von 15 US -Dollar an, der nicht einmal ausreichte, um in New York eine Mahlzeit zu kaufen. Wir hatten eine Verzögerung von fast 24 Stunden.
Bei unserem Rückflug wechselte Lufthansa Flugzeuge und hatte keinen Platz für uns. Stattdessen haben sie uns auf einem Flug durch Frankfurt, Deutschland, neu gebucht und wir erlebten eine Verzögerung von 6 Stunden.
Laut der Website von Lufthansa haben wir Anspruch auf Entschädigung, wenn wir mit einer Verzögerung von mehr als 3 Stunden zu unserem endgültigen Ziel ankommen. Es verspricht auch eine Entschädigung, wenn wir das Boarding verweigert haben, die wir auf unserem Rückflug waren. Zum Minimum sollte Lufthansa die von uns gezahlten 322 -Dollar -Sitzgebühren in Höhe von 322 US -Dollar zurückerstatten.
Wir hätten viel billiger auf einer anderen Fluggesellschaft fliegen können, aber wegen seines Rufs Lufthansa wählen können. Kannst du helfen?
– Emily Weir, Florenz, Massachusetts
ANTWORT: Vielleicht hätten Sie eine andere Fluggesellschaft mitnehmen sollen, weil Lufthansa auf Ihren Flügen nach und nach Delhi eindeutig nicht gerecht wird.
Ein Teil des Problems ist, dass nicht sofort klar ist, welcher Schutz der Fluggesellschaft für Ihren Flug gelten. Es ist wahr, dass Lufthansa sagt, dass es Sie für das Verweigerung von Boarding und Verzögerungen entschädigen wird, aber dies sind Regeln der Europäischen Union, die nur für Tickets gelten, bei denen sich die Entstehung oder das Ziel innerhalb der EU befindet.
Auf Ihrem Flug von New York nach Delhi gelten die US -amerikanischen Verbraucherschutzgesetze. Diese sagen, wenn die Fluggesellschaft Sie zu Ihrem endgültigen Ziel bringen kann und Sie den neu ausgebuchten Flug akzeptieren, schuldet sie Ihnen nichts weiter.
Allerdings Ihre Sitze … nun, das ist eine andere Geschichte. Sie haben einen reservierten Sitz in Ihrem Flug bezahlt und ihn nicht verstanden. Sie haben Recht; Zum Minimum schuldet Lufthansa Ihnen eine Rückerstattung.
Ihr Fall fällt in eine Grauzone, wenn es um den Kundenservice geht. Offensichtlich gingen Ihre beiden Flüge nicht so, wie Sie es sich erhofft hatten oder wie Lufthansa beabsichtigt hatte. In diesem Fall ist es am besten, dann und dort in Echtzeit über eine Goodwill -Geste zu verhandeln.
Fragen Sie nach einem Hotelgutschein, einem zusätzlichen Essensgutschein, häufigen Fliegerpunkten oder irgendetwas, was ein Vertreter zu diesem Zeitpunkt anbieten darf. Nach dem Ende Ihrer Flüge ist es schwierig, etwas zu bekommen – wenn nicht unmöglich.
Sie können sich auch an einen der Lufthansa -Führungskräfte wenden, deren Namen ich auf meiner Website für Verbraucher -Interessenvertretung veröffentliche. Elliott.org. Eine kurze, höfliche E -Mail an einen von ihnen hat Ihnen möglicherweise die Entschädigung erhalten, die Sie verdienen.
Ich habe Lufthansa in Ihrem Namen kontaktiert. Ohne Kommentar erstattete die Fluggesellschaft Sie 61 US -Dollar – eine enttäuschende Schlussfolgerung zu Ihrem Fall.
Christopher Elliott ist der Gründer von Elliott AdvocacyEine gemeinnützige Organisation, die den Verbrauchern hilft, ihre Probleme zu lösen. Senden Sie ihm eine E -Mail an Chris@elliott.org oder erhalten Sie Hilfe, indem Sie ihn kontaktieren elliottadvocacy.org/help/.
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