Der New South Wales Der Polizist, der eine 95-jährige Urgroßmutter mit einem Taser tödlich erschoss, sagte, er habe nie beabsichtigt, ihr etwas anzutun, und ist weiterhin „völlig am Boden zerstört“ über den Verlust ihrer Familie.
Senator Kristian James Samuel White schoss in den frühen Morgenstunden des 17. Mai 2023 in einem Pflegeheim in Cooma mit seinem Taser auf Clare Nowland, nachdem sie sich weigerte, ein scharfes Messer niederzulegen. Nowland stürzte, schlug sich den Kopf und starb eine Woche später an einer inoperablen Gehirnblutung.
Am Mittwoch dieser Woche wurde White in einem einstimmigen Urteil der Jury des Obersten Gerichtshofs von New South Wales des Totschlags für schuldig befunden.
Am Freitag verlängerte Richter Ian Harrison die Freilassung von White auf Kaution bis Februar – der Polizist hatte keine Zeit im Gefängnis verbüßt – und erklärte, dass die Gefängnisstrafe keine „unvermeidliche“ Strafe sei.
Wenige Stunden nach der Verlängerung der Freilassung von White gegen Kaution gab sein Anwalt Warwick Anderson in seinem Namen eine Erklärung ab.
„Herr White sendet seine Gedanken und Gebete an die Familie Nowland. Seit diesem schicksalhaften Morgen versucht Kristian, den Rechtsstreit gegen ihn zu bearbeiten, während er gleichzeitig mit dem Schmerz der Entladung seines Tasers konfrontiert wird, der letztendlich zum Tod von Frau Nowland führte“, sagte der heißt es in einer Erklärung gegenüber dem Guardian Australia.
„Er hat nie aus den Augen verloren, dass Frau Nowland gestorben ist, und er ist sich sehr bewusst, dass die Familie Nowland durch das, was passiert ist, zutiefst verletzt ist.“
„Herr White gab in seinem Prozess vor dem Obersten Gerichtshof eine eidesstattliche Aussage ab, dass er nie beabsichtigte, Frau Nowland zu verletzen oder zu verletzen – und dass er durch den Verlust der Familie Nowland völlig am Boden zerstört war und ist.“
Auch Nowlands Familie gab nach einer kurzen Anhörung vor Gericht am Freitag eine Erklärung ab.
„Die Familie Nowland ist enttäuscht, dass das Gericht sich heute geweigert hat, Kristian White in Untersuchungshaft zu nehmen“, hieß es darin.
„Der Familie fällt es schwer zu verstehen, warum das Gericht es angesichts dieser Verurteilung für angemessen hielt, Herrn White auf Kaution und frei in der Cooma-Gemeinde ohne wirkliche Einschränkungen zurückzulassen.“
Vor Gericht setzte Harrison am Freitag die Freilassung von White gegen Kaution unter der Bedingung fort, dass er sich weiterhin gut benahm, nicht ins Ausland reiste und nicht mit Nowlands Familie kommunizierte.
White wird im Februar zur Verkündung des Urteils vor Gericht zurückkehren.
Harrison sagte dem Gericht, er sei nicht in der Lage, eine Entscheidung über die endgültige Freiheit von White zu treffen, eine Gefängnisstrafe sei jedoch nicht „unvermeidlich“.
„Ich möchte Herrn White nicht die ungerechtfertigte Hoffnung geben, dass er einer vollständigen Haftstrafe entgeht oder diejenigen in Bedrängnis oder Frustration versetzt, deren einigermaßen zugängliche und feste Position darin besteht, dass nichts Geringeres als ein solches Ergebnis angemessen wäre.“
„Ich bin nicht bereit, auf eine meiner Meinung nach akzeptable rechtliche Weise zu sagen, dass es realistischerweise unvermeidlich ist, dass Herr White zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, bei der er die volle Haftstrafe verbüßt.“
Der Richter sprach von der „notorisch vielfältigen Natur des Totschlags“ und der „außergewöhnlichen Bandbreite“ der dem Gericht zur Verfügung stehenden Strafoptionen: von 25 Jahren Gefängnis bis zu einer Freiheitsstrafe.
Harrison sagte, der Fall sei „anders als jeder andere, mit dem ich mich in fast zwei Jahrzehnten auf der Richterbank auseinandersetzen musste“.
„Der Tod von Frau Nowland war das Ergebnis dessen, was nach fast jeder Ansicht ein Fehler von Herrn White bei seiner korrekten Einschätzung der Ernsthaftigkeit der Bedrohung war, der er ausgesetzt war, oder, auf andere Weise das Unvermögen zu erkennen oder zu verstehen, dass er überhaupt nicht mit einer ernsthaften Bedrohung konfrontiert war. Es war weder mehr noch weniger als eine Fehleinschätzung mit fatalen Folgen.“
Der Richter sagte, White habe nicht vorgehabt, Nowland zu töten oder ernsthaft zu verletzen.
„Mr. White handelte nicht aus Wut, Bosheit, Rache, Neid, Eifersucht, Geiz, Gier oder dem unangebrachten Wunsch, Schaden zuzufügen oder der Entdeckung eines Verbrechens zu entgehen.
„Herr White hat im Rahmen seiner Anstellung einen wesentlichen Fehler begangen. Die Tatsache, dass das Urteil der Jury die Schlussfolgerung darstellt, dass die Handlungen von Herrn White als Verbrechen geahndet werden sollten, schließt das endgültige Urteilsergebnis nicht allein aus.“
Die Staatsanwaltschaft hatte die Inhaftierung von White vor der Verurteilung im nächsten Jahr beantragt und argumentiert, dass die Inhaftierung des Polizisten „realistisch unvermeidlich“ sei.
Doch der Verteidiger von White, Troy Edwards SC, argumentierte, dass die Freilassung seines Mandanten auf Kaution bis zu seiner Verurteilung fortgesetzt werden sollte, und forderte den Richter auf, davon auszugehen, dass Totschlag das „unterste Ende“ in Bezug auf die Schwere sei.
Vor Gericht eingereichte Beweise deuten darauf hin, dass White aufgrund seines Status als Polizist im Falle einer Inhaftierung in Schutzhaft genommen würde.
„Der Insasse würde als ‚ungebundener Schutz‘ eingestuft, was bedeutet, dass er zu keiner Zeit in der physischen Anwesenheit anderer Insassen sein wird“, schrieb Mitchell Bosworth, Beamter der Mordkommission.
Die Polizei von NSW gab am Donnerstagmorgen bekannt, dass White es sei nach seiner Verurteilung ohne Bezahlung vom Militärdienst suspendiert. Über eine Anstellung bei der Polizei wurde noch nachgedacht.
„In Bezug auf die Position des Beamten bei der NSW-Polizei befolgt der NSW-Polizeichef das im Police Act 1990, s181D, vorgeschriebene Verfahren“, sagte die Polizei am Donnerstag in einer Erklärung.
Aus dem oben genannten Abschnitt des Gesetzes geht klar hervor, dass der Polizeikommissar einen Beamten aus der Polizei entlassen kann, wenn er „kein Vertrauen in die Eignung des Polizisten hat, seine Tätigkeit als Polizeibeamter fortzusetzen“.