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Ein Tod, mehrere verletzt, nachdem sie in Ostfrankreich gestochen wurden

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Ein Tod, mehrere verletzt, nachdem sie in Ostfrankreich gestochen wurden

Der französische Präsident Emmanuel Macron nennt den Vorfall „islamistischen Terrorismus“, als der mutmaßliche Täter in Gewahrsam genommen wird.

Mindestens eine Person ist tot und zwei Polizisten wurden in einem motivierenden Ereignis im Osten schwer verletzt FrankreichLaut lokalen Medienberichten, wobei der mutmaßliche Täter in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Der Vorfall fand kurz vor 19 Uhr statt. 16:00 (15:00 GMT) Während einer Demonstration am Samstag in der Stadt Mulhouse, sagte der französische Kanal BFM am Samstag in Bezug auf die örtliche Strafverfolgung.

Ein Passant wurde getötet und versucht, einzugreifen, während drei Polizisten verletzt wurden, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu.

Die französische Staatsanwaltschaft für Terroristen (PNAT) hat die Verantwortung für die Ermittlungen übernommen. Polizeibeamte haben vor Ort einen Sicherheitsparameter eingerichtet, und Militäreinheiten wurden ebenfalls als Backup gesendet. Forensische Forscher haben ebenfalls begonnen, nach Beweisen zu suchen.

Nicolas Heitz, Staatsanwalt von Mulhouse, hat der AFP -Nachrichtenagentur mitgeteilt, dass der 37 -jährige Verdächtige auf einer „Terror“ -Verpräventionsliste mit dem Namen FSPRT steht. Es wurde 2015 nach tödlichen Angriffen auf die Büros von Satirical Magazine Charlie Hebdo und auf einen jüdischen Supermarkt gestartet.

„Horror hat unsere Stadt beschlagnahmt“, sagte Mulhouse -Bürgermeisterin Michele Lutz auf Facebook.

Der französische Präsident Emmanuel Macron bezeichnete den Stich „islamistischen Terrorismus“.

„Es ist zweifellos ein Akt des islamistischen Terrorismus“, sagte Macron am Rande der jährlichen französischen Farmshow und fügte hinzu, dass der Innenminister auf dem Weg nach Mulhouse war.

Premierminister Francois Bayrou sagte: „Der Fanatismus wird wieder geschlagen und wir trauern.“

Im weiteren Verlauf der Studien fügte PNAT hinzu, dass es das Erstechen des Mord- und Mordversuchs „im Zusammenhang mit einem terroristischen Geschäft“ festlegt.

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