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Die ehemalige Königsfamilie Griechenlands strebt 50 Jahre nach dem Ende der Monarchie die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft an

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Die ehemalige Königsfamilie Griechenlands strebt 50 Jahre nach dem Ende der Monarchie die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft an

Mitglieder der ehemaligen Königsfamilie Griechenlands haben die griechische Staatsbürgerschaft beantragt und das republikanische Regierungssystem des Landes offiziell anerkannt – ein bahnbrechender Schritt 50 Jahre nach der Abschaffung der Monarchie, wie Beamte bestätigt haben.

Dem verstorbenen König Konstantin II. und Mitgliedern seiner Familie wurde 1994 im Streit mit der Regierung um ehemaligen königlichen Besitz die griechische Staatsbürgerschaft entzogen, da er sich weigerte, auf das Recht seiner Nachkommen auf den griechischen Thron zu verzichten.

Der Beamte des Innenministeriums, Athanasios Balerpas, sagte, Verwandte des verstorbenen Königs, der letztes Jahr im Alter von 82 Jahren starb, hätten am Donnerstag eine Erklärung unterzeichnet, in der sie die republikanische Regierung anerkennen und einen neuen Nachnamen annehmen, „De Grece“ – französisch für „von Griechenland“.

Aber ihre Entscheidung, sich unter dem Familiennamen „De Grece“ zu bewerben – was auf Französisch „von Griechenland“ bedeutet – hat linke Politiker verärgert, und einer behauptete, dies schaffe „Verwirrung“.

„Wenn sie sagen, dass sie ihre Titel und alle zukünftigen Ansprüche (auf den Thron) aufgeben, stiften sie Verwirrung, indem sie diesen Familiennamen wählen“, sagte die Sozialistische Partei.

Für die linke Syriza-Partei ist „die Wahl des Nachnamens problematisch … weil die griechische Rechtsordnung Titel und Adel nicht anerkennt“.

Beamte haben die Namen der Antragsteller nicht offiziell genannt. Griechische Nachrichtenmedien berichteten jedoch ausführlich, dass zehn Familienmitglieder die Staatsbürgerschaft beantragt hätten, darunter alle fünf Kinder von Konstantin II. und der ehemaligen Königin Anne-Marie – Alexia, Pavlos, Nikolaos, Theodora und Philippos – sowie fünf Enkelkinder des verstorbenen Königs.

„Ein historischer anhängiger Fall wird gelöst“, sagte Balerpas, Beamter des Innenministeriums, gegenüber dem staatlichen Rundfunk. „Lassen Sie uns jetzt in die Zukunft blicken. Ich denke, dies ist ein guter Moment, denn er schließt ein Konto aus der Vergangenheit ab und wir können jetzt als Volk nach vorne blicken.“

Die griechische Königsfamilie im Jahr 1999, darunter Ex-König Konstantin (zweiter von links) und Königin Anne-Marie (Mitte). Foto: Doros Partasides Photogra/Rex Features

Die griechische Monarchie wurde in einem Referendum im Dezember 1974 abgeschafft, als die Wähler Monate nach dem Sturz einer siebenjährigen Militärdiktatur mit überwältigender Mehrheit eine republikanische Verfassung unterstützten.

Mitglieder der königlichen Familie lebten jahrzehntelang im Exil, bevor Konstantin in den siebziger Jahren als Privatmann zurückkehrte. Der Entzug ihrer griechischen Staatsbürgerschaft im Jahr 1994 erfolgte während eines Rechtsstreits um das ehemalige königliche Eigentum, das sich heute in Staatsbesitz befindet.

Sie hatten sich zuvor geweigert, einen Nachnamen anzunehmen, und distanzierten sich vom Namen Glücksburg, der 1994 durch ein Gesetz gewährt wurde, da sie ihrer Meinung nach eine zu enge Verbindung zu ihrer deutschen Abstammung herstellten und sie weniger legitim als Griechen erscheinen ließen.

Die Entscheidung über die Staatsbürgerschaft muss nun im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht werden, bevor sie staatliche Personalausweise und griechische Pässe beantragen können.

Abgeordnete von Mitte-Links- und linken Oppositionsparteien sagten, den ehemaligen Royals hätte es nicht gestattet sein dürfen, ihren eigenen Nachnamen zu wählen – einige argumentierten, es klinge wie ein Titel und nicht wie ein normaler Nachname –, lehnten jedoch nicht ihr Recht auf Staatsbürgerschaft ab.

Mit Associated Press und Agence France-Presse

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