Die katholische Kirche hat einen wegweisenden Fall gewonnen, in dem ihre Haftung für Kindesmissbrauch durch Priester, die nicht direkt angestellt sind, eingeschränkt wurde.
Anwälte warnten sofort, dass der Fall „weitreichende“ Folgen für Missbrauchsüberlebende haben könnte, und forderten Gesetzesänderungen, um sicherzustellen, dass Institutionen zur Rechenschaft gezogen werden.
Letztes Jahr der Oberste Gerichtshof von Victoria fällte ein beispielloses Urteil dass die Kirche stellvertretend für den Missbrauch eines fünfjährigen Kindes, bekannt als DP, durch den stellvertretenden Pfarrer Pater Bryan Coffey verantwortlich war.
Die Erfüllungsgehilfenhaftung wird typischerweise eingesetzt, um Arbeitgeber für rechtswidrige oder fahrlässige Handlungen ihrer Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses haftbar zu machen – unabhängig davon, ob ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegt.
Das Urteil aus dem Jahr 2023 war wichtig, da Coffey als stellvertretender Pfarrer nicht direkt bei der Kirche angestellt war. Das viktorianische Gericht erklärte, dass die Kirche trotz des Fehlens einer formellen Beschäftigungsvereinbarung stellvertretend für Coffeys Handlungen haftbar sei, da er ein „Diener der Diözese“ sei, dessen Rolle ihm die „Macht und Intimität“ verlieh, auf Kinder zuzugreifen und sie zu missbrauchen.
Das viktorianische Berufungsgericht erklärte, dass die Diözese „allmächtig gegenüber den Priestern in einer Diözese“ sei und dass die Aktivitäten eines Hilfspfarrers unter der „direkten Kontrolle“ des Priesters stünden, der dem Bischof Bericht erstatte.
„Im eigentlichen und relevanten Sinne war Coffey der Diener der Diözese, obwohl er im strengen rechtlichen Sinne kein Angestellter der Diözese war“, urteilte das Gericht.
Es wurde erwartet, dass die Entscheidung unzähligen Überlebenden den Weg ebnen würde, eine höhere Entschädigung für ihre Misshandlungen zu fordern.
Doch die katholische Kirche legte am Mittwoch erfolgreich Berufung gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof ein.
In einer Zusammenfassung seines Urteils sagte der Oberste Gerichtshof, dass eine Ausweitung der Erfüllungsgehilfenhaftung über das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis hinaus „Unsicherheit und Unbestimmtheit“ schaffen würde.
„Eine Mehrheit des Obersten Gerichtshofs entschied, dass die Grundsätze der Erfüllungsgehilfenhaftung auf Arbeitsverhältnisse beschränkt seien, wobei sich das Oberste Gericht wiederholt geweigert habe, die Grenzen der Erfüllungsgehilfenhaftungslehre auf unabhängige Auftragnehmer auszudehnen, oder sich auf politische Erwägungen berufen habe“, heißt es in der Zusammenfassung.
„Eine Ausweitung der Doktrin auf Angelegenheiten, die sich auf die Beschäftigung beziehen, würde zu Unsicherheit und Unbestimmtheit führen. Da der Priester nicht angestellt war, konnte eine Erfüllungsgehilfenhaftung der Diözese nicht festgestellt werden.“
Die Entscheidung vom Mittwoch löste Forderungen nach einer Gesetzesreform aus.
Die Anwälte der DP, Ken Cush and Associates, sagten, ihr Mandant sei „enttäuscht darüber, dass die Entschädigung für den sexuellen Missbrauch von Coffey durch das Gesetz in Australien gestrichen wurde, weil es nicht in der Lage ist, den verantwortlichen Pfarrerbischof zu finden“.
„Er hofft, dass das australische Parlament das Gesetz schnell korrigieren wird, um anderen zu helfen“, sagte das Unternehmen.
Der DP sagte, der Fall sei eine „harte Reise“ gewesen, dankte aber dem Gericht für die Prüfung und seinem Anwaltsteam für ihre Fürsprache.
Andere Unternehmen äußerten sich besorgt über die Auswirkungen des Urteils vom Mittwoch auf die Hinterbliebenen.
John Rule, der leitende Anwalt von Maurice Blackburn, der auf Missbrauchsfälle spezialisiert ist, sagte, dies bringe Australien in Konflikt mit ähnlichen Gerichtsbarkeiten wie Großbritannien und Kanada, was es Institutionen ermögliche, stellvertretend für Missbrauch, der unter ihrer Aufsicht erfolgte, haftbar gemacht zu werden.
„Die Kirche wusste jahrhundertelang, dass ihre Priester Kinder missbrauchten, und unternahm nichts, um dem Einhalt zu gebieten“, sagte Rule.
„Leider bedeutet diese Entscheidung, dass sich die Kirche in einigen Fällen erneut der Verantwortung für die Geißel des Kindesmissbrauchs in ihren Reihen entziehen kann.“
Der Oberste Gerichtshof erließ am Mittwoch zwei getrennte Urteile zu einem weiteren rechtlichen Argument der Kirche – der Verwendung eines ständigen Wohnsitzes, um Missbrauchsklagen Einhalt zu gebieten.
Dauerhafte Aussetzungen werden in Fällen gewährt, in denen ein Gericht feststellt, dass ein faires Verfahren nicht möglich ist, auch weil Zeit verstrichen ist oder wichtige Zeugen gestorben sind.
In zwei getrennten Fällen lehnte der Oberste Gerichtshof den Einsatz von Aussetzungen durch die Regierung von Queensland und die Heilsarmee ab, um die Ansprüche der Hinterbliebenen auf Entschädigung zu blockieren.
Die Heilsarmee hatte versucht, eine Schadensersatzklage eines Missbrauchsüberlebenden namens RC, der 1959 und 1960 Missbrauch in einem Wohnheim behauptete, dauerhaft auszusetzen oder zu stoppen. Er behauptete, er habe den Missbrauch angezeigt und die Heilsarmee sei in der Pflicht der Sorge, ihn vor Schaden zu schützen.
Aufgrund des Todes des mutmaßlichen Täters und weiterer Zeugen beantragte die Heilsarmee eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Es argumentierte, dass es aufgrund der Todesfälle nicht in der Lage sei, den Anspruch zu verteidigen.
Guardian Australien letztes Jahr enthüllt dass dieses Argument regelmäßig in historischen Missbrauchsfällen übernommen wurde und den Überlebenden großen Schaden zufügte, die mit enormen Hindernissen konfrontiert sind, die ihre Fähigkeit, sich zu äußern, verzögern.
Das Oberste Gericht hob am Mittwoch die Entscheidung auf, der Heilsarmee einen ständigen Wohnsitz zu gewähren.
Es hob auch teilweise eine Entscheidung auf, der Regierung von Queensland eine dauerhafte Aussetzung für einen Missbrauchsfall zu gewähren, der von einem ehemaligen Bewohner eines staatlichen Wohnheims in den 1950er Jahren angestrengt worden war.