Aus Datenschutzgründen anmelden
Die Bewohner von Milpitas begannen das neue Jahr mit einem neuen Instrument zum Schutz ihrer Privatsphäre und Eigentumsrechte. Die Stadt Milpitas hat ein neues Gesetz erlassen, das es unerwünschten Besuchern verbietet, unter Verstoß gegen ordnungsgemäß angebrachte Schilder in Wohngrundstücke einzudringen. Immobilieneigentümer können gesetzlich Schilder auf ihrem Grundstück anbringen, um unerwünschte Besucher, darunter Anwälte, Makler und andere ungebetene Gäste, zu verbieten.
Um rechtlich bindend zu sein, müssen Schilder gut sichtbar an den Eingangspunkten angebracht sein und eindeutig „Keine Werbung“, „Betreten verboten“, „Keine Kundenwerbung“ oder eine ähnliche Formulierung enthalten, um darauf hinzuweisen, dass Besucher ohne vorherige Genehmigung nicht willkommen sind.
Nach dem neuen Gesetz können Anwohner Eindringlinge wegen Verstößen gegen angebrachte Schilder verklagen. Auch ohne Hinweisschild müssen ungebetene Besucher der Aufforderung des Anwohners zum Verlassen ihres Grundstücks Folge leisten. Organisationen sind dafür verantwortlich, diejenigen, die in ihrem Namen von Tür zu Tür gehen, über dieses neue Gesetz, auch bekannt als Titel V, Kapitel 15 der Gemeindeordnung von Milpitas, zu informieren.
Spielbereiche in der Bibliothek
Der Santa Clara County Library District richtet in allen seinen Bibliotheken, einschließlich der Milpitas-Zweigstelle, interaktive Kinderbereiche ein. Die Spielräume von Storybook SCCLD sind so konzipiert, dass sie die fünf frühen Lernprinzipien „Every Child Ready to Read“ fördern: Sprechen, Singen, Lesen, Schreiben und Spielen.
Der erste Spielbereich soll am 20. Januar in der Saratoga-Bibliothek eingerichtet werden, die Installation in der Milpitas-Bibliothek ist für den Zeitraum vom 26. März bis 14. Juni geplant. Um die Sicherheit der Besucher während der Bauarbeiten zu gewährleisten, bleibt das Kinderzimmer während der Installation für die Öffentlichkeit geschlossen in jeder Bibliothek. Kindermaterialien werden in anderen Teilen der Bibliothek zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter https://sccld.org/storybooksccld.