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Indische Nachrichtenagentur verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung

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Indische Nachrichtenagentur verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung

Eine der größten Nachrichtenagenturen Indiens, Asian News International, hat OpenAI in einem Fall verklagt, der einen Präzedenzfall dafür schaffen könnte, wie KI-Unternehmen im bevölkerungsreichsten Land der Welt urheberrechtlich geschützte Nachrichteninhalte nutzen.

Asian News International reichte am Montag beim Obersten Gerichtshof von Delhi eine Klage ein und behauptete, dass das KI-Unternehmen seine Inhalte illegal zum Trainieren seiner KI-Modelle verwendet und falsche Informationen generiert habe, die der Nachrichtenagentur zugeschrieben werden. Der Fall ist das erste Mal, dass eine indische Medienorganisation wegen Urheberrechtsansprüchen rechtliche Schritte gegen OpenAI einleitet.

Während der Anhörung am Dienstag richtete Richter Amit Bansal eine Vorladung an OpenAI, nachdem das Unternehmen bestätigt hatte, dass es bereits sichergestellt hatte, dass ChatGPT nicht auf die ANI-Website zugreift. Das Gericht erklärte am Dienstag, es sei nicht bereit, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, da der Fall eine ausführliche Anhörung erfordere, da es sich um ein „komplexes Thema“ handele.

Die nächste Anhörung ist für Januar geplant.

„Wir legen bei der Entwicklung unserer Produkte und Prozesse großen Wert darauf, Nachrichtenorganisationen zu unterstützen“, sagte ein OpenAI-Sprecher in einer Erklärung gegenüber TechCrunch. „Wir engagieren uns aktiv in Partnerschaften und konstruktiven Gesprächen mit vielen Nachrichtenorganisationen auf der ganzen Welt, einschließlich Indien, um Möglichkeiten zu erkunden, Feedback zu hören und zusammenzuarbeiten.“

Die Klage erhöht den weltweit wachsenden Druck auf KI-Unternehmen hinsichtlich der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material. OpenAI steht derzeit vor der Tür mehr als ein Dutzend ähnlicher Klagen in den USA, zwei in Kanada und einer in Deutschland, heißt es in Gerichtsaussagen.

Der Anwalt von OpenAI, Amit Sibal, verteidigte die Praktiken des Unternehmens und argumentierte, dass Urheberrechtsgesetze Fakten nicht schützen und dass ChatGPT es Websites ermöglicht, die Erfassung von Daten abzulehnen. Das von Microsoft unterstützte Unternehmen habe keine Server in Indien und behaupte, die Klage sei nicht zuständig, fügte er hinzu.

ANIs Anwalt Sidhant Kumar von der Anwaltskanzlei UNUM Law antwortete, dass die öffentliche Verfügbarkeit keine Rechte zur Verwertung von Inhalten einräumt. Die Agentur äußerte besondere Besorgnis darüber, dass ChatGPT ANI erfundene Interviews zuschrieb, darunter ein nicht existierendes Gespräch mit Rahul Gandhi, dem Vorsitzenden der Gegenpartei der derzeit regierenden Partei.

In ihrer Klage argumentierte ANI, dass solche „Halluzinationen“ eine echte Bedrohung für den Ruf der Nachrichtenagentur darstellten und dass die Verbreitung gefälschter Nachrichten zu öffentlicher Unruhe führen könnte.

Das Gericht plant, einen unabhängigen Experten zu ernennen, der über die urheberrechtlichen Auswirkungen von KI-Modellen berät, die öffentlich zugängliche Inhalte nutzen. Der Richter wird in künftigen Anhörungen weitere technische Aspekte der Verbreitung von Nachrichteninhalten auf mehreren Plattformen untersuchen.

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