Google hat einen Antrag eingereicht Darin wird dargelegt, wie die Kartellverstöße, die dem Justizministerium nach dem vorgeworfen werden, behoben werden könnten und mit Einschränkungen konfrontiert, die das Unternehmen daran hindern würden, seine eigene Suchmaschine in Android zu bevorzugen. Richter Amit Mehta vom US-Bezirksgericht für den District of Columbia im August, dass Google gegen Abschnitt 2 des Sherman Act verstoßen hat, und Google sagte in dem am Freitagabend eingereichten Vorschlag, dass es mit dem Urteil nicht einverstanden sei, schlug jedoch Möglichkeiten vor, seine Verträge mit Browser-Unternehmen und Herstellern von Android-Geräten flexibler zu gestalten.
In einem In einer Zusammenfassung der Einreichung schrieb Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten bei Google, dass der Vorschlag es Browserunternehmen wie Apple und Mozilla ermöglichen würde, „ihren Nutzern weiterhin die Google-Suche anzubieten und Einnahmen aus dieser Partnerschaft zu erzielen“. während „mehrere Standardeinstellungen“ Vereinbarungen zwischen verschiedenen Plattformen (z. B. einer anderen Standardsuchmaschine für iPhones und iPads) und Browsermodi haben könnten. Und Browser könnten ihre Standardsuchmaschine alle zwölf Monate ändern. Der Vorschlag würde Geräteherstellern außerdem „zusätzliche Flexibilität beim Vorabladen mehrerer Suchmaschinen und des Vorabladens jeder Google-App geben, unabhängig vom Vorladen von Search oder Chrome“.
Google sagte, es plane, vor der Anhörung im April Berufung gegen die Entscheidung des Richters einzulegen und werde am 7. März einen überarbeiteten Antrag einreichen. In dem Blogbeitrag bezeichnete Mulholland den Vorschlag des DOJ als „übertrieben“ und schrieb weiter, dass er eine „interventionistische Haltung“ widerspiegele. Agenda“ und „geht weit über das hinaus, worum es in der Entscheidung des Gerichts tatsächlich geht: unsere Vereinbarungen mit Partnern zur Verteilung von Durchsuchungen.“