YouTube bietet weitere Möglichkeiten, den Zugriff Ihres Kindes auf die uneingeschränkte Landschaft der YouTube-Inhalte einzuschränken.
Wie am 13. Dezember angekündigt, wird die Plattform nun eine zusätzliche Option anbieten Elterncode-Funktion in der YouTube-App für Fernseher. Wenn der Code installiert ist, müssen Benutzer ein Passwort eingeben, um auf YouTube zuzugreifen, auch wenn sie von einem Konto mit eingerichteter Kindersicherung abgemeldet sind – eine übliche Problemumgehung für Kontosicherheitseinstellungen. Junge Zuschauer benötigen den Code auch, um auf Konten älterer Haushaltsmitglieder (ab 13 Jahren) zuzugreifen und Konten auf Fernsehgeräten zu löschen.
YouTube verändert nach und nach die Art und Weise, wie junge Nutzer auf die Plattform zugreifen, ob Kindersicherung hin oder her. Letzte Woche hat YouTube es vorgestellt neu aktualisierte YouTube Kids-Appursprünglich im Jahr 2015 eingeführt. Im Vergleich zum zuvor schlichten Design ähnelt das neue YouTube Kids eher der verlockenden Erwachsenenversion, verfügt jedoch über viel mehr Sicherheitskontrollen für junge Zuschauer. YouTube Die eigenständige YouTube Kids-App wurde entfernt für Fernseher Anfang dieses Jahres eingeführt und stattdessen die Kinderversion in die Haupt-YouTube-App integriert, auf die über das Profil eines Kindes zugegriffen werden kann – andere Medienseiten, einschließlich Streaming-Plattformen, sind in eine ähnliche Richtung gegangen.
Zerstörbare Lichtgeschwindigkeit
Der neue Elternkodex ist eine Reaktion auf die Bedenken der Benutzer hinsichtlich des Zugangs von Kindern zur Erwachsenenplattform nach der Einführung integrierter Profile auf Fernsehgeräten.
„Wir hoffen, dass diese Änderung Ihnen zusätzlichen Trost gibt, da Sie wissen, dass Kinder keine Konten und Funktionen auf Ihrem Smart TV nutzen können, die nicht für sie bestimmt sind“, schrieb das Unternehmen, „während wir Ihnen in Ihrem Profil auch Empfehlungen geben, die noch weiter gehen.“ relevant für Ihre Interessen statt dem, was Sie zuvor gemeinsam als Familie gesehen haben.“