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GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung — in Österreich und Deutschland die häufigste Kapitalgesellschaftsform für KMU. Mindeststammkapital 35.000 € (AT) bzw. 25.000 € (DE), Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Definition und Einordnung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in Österreich durch das GmbH-Gesetz von 1906 (GmbHG) geregelt — eines der ältesten noch in Kraft befindlichen Gesellschaftsgesetze Europas — und in Deutschland durch das gleichnamige Gesetz von 1892. Charakteristisch ist die Haftungsbeschränkung: Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.

In Österreich beträgt das Mindeststammkapital seit der Reform 2024 wieder 10.000 Euro, davon müssen 5.000 Euro bei Gründung bar eingezahlt werden. Vor 2024 lag die Schwelle bei 35.000 Euro mit einer reduzierten Gründungsvariante. In Deutschland sind unverändert 25.000 Euro Mindeststammkapital erforderlich, alternativ die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ab 1 Euro. Beide Rechtsordnungen verlangen einen notariellen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Firmen- bzw. Handelsregister.

Die GmbH ist mit Abstand die häufigste Kapitalgesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen im deutschsprachigen Raum — in Österreich existieren rund 175.000 aktive GmbHs, in Deutschland über 1,3 Millionen.

Organe und Besteuerung

Die GmbH kennt zwei zwingende Organe:

  • Geschäftsführer: Vertritt die Gesellschaft nach außen, ist intern den Weisungen der Gesellschafter unterworfen. Kann selbst Gesellschafter sein (geschäftsführender Gesellschafter).
  • Generalversammlung: Beschließt über Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Bestellung der Geschäftsführer und Änderungen des Gesellschaftsvertrags.

Steuerlich unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer (KÖSt): in Österreich 23 % seit 2024 (zuvor 25 %), in Deutschland 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (effektive Gesamtbelastung ca. 30 %). In Österreich besteht zudem eine Mindest-KÖSt von 1.750 Euro pro Jahr (bzw. 500 Euro für Neugründungen in den ersten fünf Jahren). Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen anschließend 27,5 % KESt (AT) bzw. 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli (DE).

Beispielrechnung

Eine Grazer Marketingberaterin gründet 2025 eine GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital (5.000 Euro bar eingezahlt). Notarkosten und Firmenbuch-Eintragung liegen bei rund 1.500 Euro. Im ersten vollen Geschäftsjahr erwirtschaftet die GmbH einen Gewinn vor Steuern von 80.000 Euro. Es fällt KÖSt von 23 % an (18.400 Euro), der Rest von 61.600 Euro wird thesauriert oder ausgeschüttet. Bei vollständiger Ausschüttung behält die GmbH 27,5 % KESt ein (16.940 Euro), die Gesellschafterin erhält 44.660 Euro netto auf das Privatkonto. Die kumulierte Steuerbelastung liegt damit bei rund 44,2 %.

Was Mandanten oft wissen wollen

Wann lohnt sich der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH? Faustregel: Ab einem nachhaltigen Gewinn von etwa 80.000 bis 100.000 Euro pro Jahr beginnt sich die GmbH zu rechnen — vor allem, wenn ein Teil des Gewinns thesauriert oder reinvestiert wird. Unterhalb dieser Schwelle überwiegen oft die laufenden Mehrkosten (Buchhaltung, Bilanzierung, Mindest-KÖSt).

Haftet der Geschäftsführer wirklich nie persönlich? Doch — bei groben Pflichtverletzungen, nicht abgeführten Sozialabgaben, Insolvenzverschleppung oder vorsätzlicher Falschinformation kann ein Haftungsdurchgriff erfolgen. Auch die Haftung gegenüber der Gesellschaft selbst kann bei Sorgfaltspflichtverletzungen geltend gemacht werden.