Union Berlin legt Berufung gegen die Entscheidung ein, ein Spiel an Bochum zu vergeben, nachdem ihr Torwart im Dezember von einem Feuerzeug getroffen wurde.
Union Berlin hat Berufung gegen die Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußballbundes eingelegt, Bochum einen 2:0-Sieg zuzusprechen, nachdem Bochums Torwart bei ihrem Bundesligaspiel im Dezember mit einem Feuerzeug getroffen worden war.
„Es ist schlimm genug, dass Menschen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräumen oder auf das Spielfeld werfen. Leider kann ein Veranstalter nichts dagegen tun“, sagte Verbandsvorsitzender Dirk Zingler am späten Donnerstag.
Zuvor hatte das Sportgericht Bochum statt des 1:1-Unentschiedens am 14. Dezember einen Sieg gegen Union zugesprochen.
Das Spiel war fast zu Ende, als Bochums Torwart Patrick Drewes in der Verlängerung von dem aus dem Publikum geworfenen Gegenstand getroffen wurde. Schiedsrichter Martin Petersen brach das Spiel ab und führte beide Teams vom Feld, nachdem Drewes sich hingesetzt und medizinisch behandelt hatte.
Bochum wollte das Spiel nicht wieder aufnehmen, wurde aber knapp eine halbe Stunde später wieder aufgenommen, wobei Stürmer Philipp Hofmann für Drewes für die restlichen drei Minuten einwechselte. Beide Teams einigten sich darauf, keinen Torversuch zu machen – was auch für den Platz ein Problem darstellte.
„Solche Vereinbarungen widersprechen den Grundprinzipien des sportlichen Wettbewerbs“, sagte Gerichtspräsident Stephan Oberholz. Oberholz fügte hinzu, dass Union für „eine Schwächung der Bochumer Mannschaft“ verantwortlich sei, als der Gegenstand von einem Union-Anhänger geworfen worden sei.
Zingler sieht das anders. „Der eigentliche unsportliche Skandal hat sich heute auf dem Spielfeld und vor Gericht ereignet“, sagte Zingler und deutete damit an, dass Bochum mehr aus dem Vorfall gemacht habe, als gerechtfertigt sei.
„Ob es zu einer Verschlechterung oder Beeinträchtigung auf einer Seite kommt, ob der Kampf abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer die alleinige Entscheidung des Schiedsrichters sein“, sagte Zingler.
„Wenn sich die begünstigte Partei für beeinträchtigt erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Richter mehr, und Betrug oder gar schmutzigen Tricks ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie das Gegenteil beweisen können.“