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Finnland hält russische Grenze geschlossen und verlängert umstrittenes Gesetz

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Finnland hält russische Grenze geschlossen und verlängert umstrittenes Gesetz

Die finnische Regierung gab am Donnerstag bekannt, dass sie plant, die Grenze zu Russland geschlossen zu halten und ein umstrittenes Gesetz zu verlängern, das es Grenzschutzbeamten erlaubt, unter bestimmten Umständen Asylsuchende abzuweisen.

Das einjährige „Gesetz über vorübergehende Maßnahmen zur Bekämpfung instrumentalisierter Migration“ trat am 22. Juli 2024 in Kraft, nachdem im Jahr 2023 ein Anstieg der Asylsuchenden an der Ostgrenze Finnlands zu Russland zu verzeichnen war.

Helsinki hat behauptet, es sei von Russland inszeniert worden – ein Vorwurf, den der Kreml zurückgewiesen hat. Finnland schloss daraufhin seine Grenzübergänge.

Die Regierung sagte, die Grenzschließung und das neue Gesetz hätten die gewünschte Wirkung gehabt und stellte fest, dass „die instrumentelle Migration vorerst gestoppt“ sei.

Das finnische Innenministerium sagte in einer Erklärung, dass es eine „Verlängerung der Gültigkeit“ des Gesetzes beabsichtige, obwohl ein Beamter AFP mitteilte, dass die Dauer der Verlängerung noch nicht entschieden sei und „bewertet“ werde.

„Die Sicherheitslage an der Ostgrenze Finnlands ist angespannt, aber vorerst stabil. Wir müssen jedoch auf schnelle und kritische Veränderungen vorbereitet sein“, sagte Innenministerin Mari Rantanen.

Das nordische Land schloss Mitte Dezember 2023 seine 1.340 Kilometer (830 Meilen) lange Ostgrenze zu Russland, nachdem rund 1.000 Migranten ohne Visum angekommen waren.

„Finnland hat immer noch keine Pläne, die Ostgrenze zu öffnen“, sagte Rantanen.

Rechtsexperten haben festgestellt, dass der im Juli verabschiedete vorläufige Rechtsakt – in den lokalen Medien als „Abschiebegesetz“ bezeichnet – gegen die in der finnischen Verfassung verankerten Menschenrechtsverpflichtungen sowie gegen internationale rechtliche Verpflichtungen verstößt.

Das Gesetz kann jeweils für einen Monat in begrenzten Gebieten angewendet werden, wenn Finnlands Souveränität und nationale Sicherheit als gefährdet angesehen werden.

Nach der Aktivierung dürfen nur bestimmte Asylbewerber, beispielsweise Kinder oder Menschen mit Behinderungen, Schutz suchen.

Ihre Antragsberechtigung hängt von der Beurteilung ihres Falles durch Grenzschutzbeamte ab, wobei abgelehnte Asylbewerber keine Möglichkeit haben, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

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