Start IT/Tech Der Name „YouTube Shorts“ stellt keine Markenrechtsverletzung dar, urteilt ein britisches Gericht

Der Name „YouTube Shorts“ stellt keine Markenrechtsverletzung dar, urteilt ein britisches Gericht

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Der Name „YouTube Shorts“ stellt keine Markenrechtsverletzung dar, urteilt ein britisches Gericht

Seien Sie darauf vorbereitet, dass Sie vielleicht nie wieder einen Artikel lesen werden, in dem das Wort „Shorts“ so oft vorkommt. Bereit? Ein britisches Oberstes Gericht hat entschieden Es steht Google frei, das Wort „Shorts“ zu verwenden (Los geht’s!) für die YouTube-Plattform Shorts. Ein britischer Kurzfilmfernsehsender namens Shorts International verklagte Google letztes Jahr mit der Begründung, der Name Shorts verletze seine bestehende Marke für das Wort – Sie haben es erraten – Shorts.

Das Gericht war anderer Meinung. „Bei Googles Verwendung von Zeichen, die das Wort „Shorts“ enthalten, besteht keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Herkunft“, erklärte Richter Michael Tappin in seinem Urteil. „Während die Ähnlichkeiten zwischen den Zeichen von Google und den Marken von SIL in den Köpfen der begrenzten Gruppe britischer Verbraucher, bei denen die Marken von SIL einen guten Ruf genießen, eine Verbindung hervorrufen werden, wird die Verwendung von Zeichen, die das Wort „Shorts“ enthalten, durch Google keinen Schaden anrichten die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marken von SIL beeinträchtigen.“

YouTube Shorts wurde 2020 als Reaktion auf die Popularität anderer Kurzvideoplattformen wie TikTok eingeführt. Es reichte hinüber 1,5 Milliarden monatliche Nutzer zwei Jahre später und kann jetzt Videos mit einer Länge von bis zu drei Minuten zeigen – immer noch ziemlich kurz (das sind für Sie 12 Kurzfilme).

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