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Europa bittet um Stellungnahme zum verbotenen Einsatz von KI

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Europa bittet um Stellungnahme zum verbotenen Einsatz von KI

Die Europäische Union entwickelt Compliance-Leitlinien für ihre neues Gesetz zur KI. Im Rahmen dieses Prozesses wird eine Konsultation eingeleitet (Hier) sucht Beiträge in zwei Bereichen. Die erste ist, wie das Gesetz KI-Systeme definiert (im Gegensatz zu „einfacherer traditioneller“ Software). Es fragt Menschen aus der KI-Industrie, Unternehmen, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft nach ihrer Meinung zur Klarheit der Schlüsselelemente der Definition des Gesetzes sowie nach Beispielen für Software, die nicht in den Geltungsbereich fallen sollte.

Bei der zweiten Frage geht es um den verbotenen Einsatz von KI. Das Gesetz enthält mehrere Anwendungsfälle, die verboten sind, weil sie als „inakzeptables Risiko“ gelten, wie beispielsweise Social Scoring nach chinesischem Vorbild. Der Großteil der Beratung konzentriert sich hier. Die EU möchte detaillierte Rückmeldungen zu jeder verbotenen Verwendung und scheint insbesondere an praktischen Beispielen interessiert zu sein.

Die Konsultation läuft bis zum 11. Dezember 2024. Die Kommission geht dann davon aus, Anfang 2025 Leitlinien zur Definition von KI-Systemen und verbotenen Nutzungen zu veröffentlichen, heißt es in einem Bericht. Pressemitteilung.

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